EE News

26.04.2010: 193. Kurzmeldung (19:08 Uhr MEZ) Während eines wenige Stunden andauernden Wetterfensters sind wir am... 
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19.04.2010: 192. Kurzmeldung (10:10 Uhr MEZ) Es stürmt seit der Nacht unserer Ankunft wie verrückt. Nicht eine... 
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16.04.2010: 191. Kurzmeldung (11:32 Uhr MEZ) Nach Intensivstudium der Wetterlage haben wir gestern Nacht ein ganz kleines... 
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Extrem Events
Matthias Jeschke e.K.
Diezer Straße 48
D-65549 Limburg
Tel.:+49 6431 284177
Fax:+49 6431 284917

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 



1. Vertragsabschluss

Der Kunde, der mit Extrem Events einen Vertrag abschließt, wird als Teilnehmer bezeichnet. Der Begriff des Teilnehmers ist geschlechtsneutral zu verstehen. Mit der Anmeldung zu einer Expedition bietet der Teilnehmer Extrem Events den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, oder fernmündlich vorgenommen werden. Extrem Events stellt dem Teilnehmer hierzu ein so genanntes Anmelde-Formular zur Verfügung. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Extrem Events an.

Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Extrem Events kommt erst durch die Annahmeerklärung in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung, oder aber ausschließlich durch den einen individuell auf die Einzelheiten der jeweiligen Expedition abgestimmten, gegenseitigen Vertrag zustande. Der Teilnehmer erklärt sich bereits im Zeitpunkt der Anmeldung mit der Speicherung seiner Person bezogenen Daten einverstanden.


2. Zahlung
 
Die Kosten für die Teilnahme an der Expedition werden im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sofort zur Zahlung fällig. Für den Fall, dass anstatt eines schriftlichen Vertrages lediglich eine Anmeldebestätigung durch Extrem Events erfolgt, werden die Kosten spätestens mit Zugang der Anmeldebestätigung und der dieser beigefügten Rechnung fällig. Die Expeditionsunterlagen werden dem Teilnehmer erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.


3. Leistungen

Extrem Events plant und organisiert Extrem-Expeditionen, sowie bislang nicht verwirklichte Projekte rund um den Erdball. Der Umfang der Leistungen von Extrem Events ergibt sich aus dem jeweils mit dem Teilnehmer abzuschließenden Vertrag. Im Fall des Zustandekommens eines Vertrages durch eine schriftliche Teilnahme-Bestätigung ergibt sich der Umfang der Leistungen aus den Expeditionsunterlagen. Ansonsten wird der wesentliche Umfang der Vertragsleistungen im Vertrag selbst geregelt.


4. Versicherungen
 
Versicherungen sind im Preis nicht enthalten. Extrem Events setzt vor Vertragsschluss den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reisegepäckversicherung, einer Reisekrankenversicherung, sowie einer Haftpflichtversicherung durch den Teilnehmer dringend voraus. Extrem Events verlangt vom Teilnehmer vor Vertragsabschluss den Nachweis über den Abschluss der vorerwähnten Versicherungen durch den Teilnehmer durch Vorlage einer Police. Extrem Events empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung.


5. Körperliche Verfassung der Teilnehmer

Extrem Events setzt bei jedem Teilnehmer eine gute körperliche Verfassung voraus. Jeder Teilnehmer erhält von Extrem Events vor Durchführung der Expedition eine ausführliche Ausrüstungs- und Materialliste. Extrem Events setzt voraus, dass der Teilnehmer aufgrund seiner körperlichen Konstitution zur Handhabung des Materiales und der Ausrüstung geeignet und befähigt ist.


6. Leitung der Expedition

Extrem Events leitet die Expedition und trifft alle während des Ablaufes und der Durchführung notwendigen Entscheidungen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Weisungen von Extrem Events während der Projekt-/Expeditionsdurchführung im Interesse der Gruppe zu folgen. Widersetzt sich der Teilnehmer wiederholt den Entscheidungen von Extrem Events während der Projektdurchführung, so kann er von der Expedition/dem Projekt ausgeschlossen werden. Für diesen Fall trägt der Teilnehmer sämtliche hierdurch bedingten, weiteren ihm entstehenden Kosten. Ihm stehen keine finanziellen Erstattungsansprüche gegenüber Extrem Events zu.
Aufgrund des spezifischen Charakters der von Extrem Events durchgeführten Expeditionen und aufgrund der örtlichen Straßen- und Witterungsverhältnisse, sowie der jeweiligen politischen Lage in den zu durchquerenden Ländern sind Abweichungen und Änderungen der Expeditionsroute möglich. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die in den Expeditions- oder Vertragsunterlagen erwähnten Routen eingehalten werden. Die Entscheidung, ob Abweichungen oder Änderungen während des Projekts vorgenommen werden, unterliegt ausschließlich Extrem Events.

Änderungen oder Abweichungen der Projekt-/Expeditionsroute haben keinen Einfluss auf den vom Teilnehmer zu zahlenden Preis.


7. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Projektbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber EE zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist deren schriftlicher Zugang bei EE. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Durchführung des Projektes einen erheblichen Planungs- und Organisationsaufwand bedingt und die Gesamtkosten des Projektes im Wesentlichen hierauf entfallen und damit bereits vor Projektbeginn anfallen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien im Falle des Rücktrittes durch den Teilnehmer vor Projektbeginn Folgendes:

a) Eine normierte Teilfälligkeit von 30 % des Teilnahmepreises bleibt im Falle des Rücktrittes durch den Teilnehmer unberührt, gleich auf welchem Rechtsgrund der Rücktritt des Teilnehmers beruhen mag.

b) Ansonsten zahlt EE dem Teilnehmer

- vom 79. bis zum 60. Tag vor Projektbeginn 50 % des vereinbarten Preises
- vom 59 bis zum 40. Tag vor Projektbeginn 20 % des vereinbarten Preises

zurück.

c) Ab dem 39. Tag vor Projektbeginn findet eine Rückerstattung an den Teilnehmer nicht mehr statt.
Tritt der Teilnehmer (ohne von diesem Vertrag zurückgetreten zu sein) das Projekt nicht an, hat er gegenüber EE keinen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Preises. Aufgrund des spezifischen Charakters des Projektes, welches nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zulässt und im Wesentlichen durch den Teamgedanken getragen wird, ist es nicht möglich, dass sich der Teilnehmer im Falle eines von ihm erklärten Rücktrittes durch einen Dritten an dem Projekt vertreten lässt. Dem Teilnehmer ist es dessen ungeachtet unbenommen, für diesen Fall EE einen anderen Teilnehmer zu benennen. EE prüft dann im Einzelfall, ob für den benannten Dritten die Möglichkeit besteht, an dem Projekt teilzunehmen.

 


8. Rücktritt durch Extrem Events

Extrem Events kann in den nachfolgend dargestellten Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Expedition/des Projektes den Vertrag kündigen:

Ein Vertragsrücktritt kommt dann in Betracht, wenn bis spätestens 8 Tage vor Reisebeginn die Mindestteilnehmerzahl für die Expedition nicht erreicht werden kann. In diesem Fall hat Extrem Events dem Teilnehmer die Rücktrittserklärung unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall wird der gezahlte Preis von Extrem Events an den Teilnehmer zurückerstattet. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegenüber Extrem Events wegen eines weitergehenden Schadens wird für diesen Fall ausgeschlossen.

Genügt der Teilnehmer den besonderen Anforderungen der Expedition im Hinblick auf seine Gesundheit, seine körperliche Fitness, sein individuelles Leistungsvermögen und seine unterlassene Mithilfe während der Expedition des Projektablaufes nicht, ist Extrem Events zur Kündigung berechtigt, wenn die vorerwähnten Anforderungen und das Anforderungsprofil in den Expeditionsunterlagen, oder im Vertrag verbindlich festgelegt sind. In diesem Fall ist Extrem Events zur sofortigen Kündigung berechtigt. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den gezahlten Reisepreis nicht zurück.


9. Vertragsaufhebung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Treten während der Durchführung des Projektes/der Expedition Umstände in der Form nichtvorhersehbarer, höherer Gewalt ein, die entweder die Expedition/das Projekt außergewöhnlich erschweren und gefährden, oder gar unmöglich machen, so kann sowohl Extrem Events, als auch der Teilnehmer, unverzüglich vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Teilnehmer von Extrem Events den Preis nicht zurück. Extrem Events verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche, die Rückreise des Teilnehmers sichernden und notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen Extrem Events und der Teilnehmer je zur Hälfte, soweit die Rückreisekosten den Teilnahmepreis übersteigen. Weitergehende Mehrkosten hat der Teilnehmer zu tragen.


10. Haftung

Extrem Events haftet im Rahmen der Planung, Organisation und Durchführung der Expedition lediglich für die wesentlichen Vertragspflichten und deren Einhaltung. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Expedition/dem Projekt teil. Die Haftung von Extrem Events ist ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für verantwortliche Mitarbeiter von Extrem Events wird ausgeschlossen.

Extrem Events haftet insbesondere dem Teilnehmer gegenüber für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der jeweiligen Unterkünfte. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft während der Expedition-/Projektausführung. Insbesondere kann es nach den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort erforderlich sein, dass eine Übernachtung im Freien oder in einem Fahrzeug in Betracht kommt.

Extrem Events haftet im Weiteren für eine sorgfältige und gewissenhafte Planung der Expedition/des Projektes unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen, politischen und infrastrukturellen Gegebenheiten des zu durchquerenden Landes.

Schäden, gleich ob Eigen- oder Fremdschäden, die während der Durchführung dem Teilnehmer entstehen oder vom Teilnehmer Dritten gegenüber verursacht werden, hat dieser sofort Extrem Events anzuzeigen und mitzuteilen. Für solche Schäden haftet der Teilnehmer selbst.

Im Falle der Teilnahme an der Expedition durch den Teilnehmer mit einem von Extrem Events zur Verfügung gestellten Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Extrem Events abschließt. Im Rahmen dieser Kfz-Haftpflichtversicherung haftet Extrem Events ausschließlich für Fahrzeug- oder Personenschäden, die im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen stehen, es sei denn, der Teilnehmer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. In Europa beträgt die Höchsthaftungsgrenze für Personen- und Sachschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung  100.000.000,00 €. Je geschädigte Person beträgt die Haftungshöchstgrenze 8.000.000,00 €. Außerhalb Europas können die Höchsthaftungsgrenzen hiervon abweichen. Extrem Events informiert den Teilnehmer hierüber spätestens vor Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung oder vor Vertragsabschluss. 

Extrem Events hat in den jeweils zu durchquerenden Ländern keine eigenen Expeditionsleiter, welche die Expedition begleiten. Eine Haftung für die die Expedition begleitenden Mitarbeiter schließt Extrem Events hiermit aus.

11. Risiken

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei der Durchführung der Expedition ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. Dieses kann auch durch besonders fürsorgliche und vorausschauende Planung nicht vollkommen reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass medizinische Notfallhilfe oder Notfall-Versorgung in abgelegenen Regionen aufgrund der örtlichen und situativen Gegebenheiten mitunter nur schwer oder nicht erreicht werden kann. Der Teilnehmer hat sich vor Durchführung der Expedition über die landes-strukturellen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen des jeweils zu durchquerenden Landes hinreichend informiert. Insbesondere hat er sich über die jeweiligen Klimabedingungen in dem jeweils zu durchquerenden Land umfassend zu informieren. Persönliche Medikamente hat der Teilnehmer bei sich zu führen.

12. Medizinische Betreuung / Impfungen

Der Teilnehmer hat für die medizinischen Vorkehrungen vor Durchführung der Expedition/des Projektes eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Insbesondere hat sich der Teilnehmer vor Projekt-/Expeditionsbeginn über die gesundheitsspezifischen Anforderungen in dem jeweils zu durchquerenden Land zu erkundigen. Während der Durchführung der Expedition hat der Teilnehmer einen Impf- und Gesundheitspass bei sich zu führen.

13. Visa / Reisepass 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den jeweils zu durchquerenden Ländern geltenden, gesetzlichen Einreise- und Zollbestimmungen einzuhalten. Der Teilnehmer hat im Besitz eines gültigen Reisepasses zu sein. Der Teilnehmer ist insgesamt für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich.


14. Expeditionserfolg

Extrem Events haftet nicht für den Erfolg und die Realisierung des Expeditionszieles, da der jeweiligen Expedition erhebliche Risken und Unwägbarkeiten anhaften, was dem Teilnehmer vor Vertragsunterzeichnung hinreichend bekannt ist. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er während der Durchführung der Expedition eigene Belange den schutzwürdigen Interessen des Expeditionsteams unterzuordnen hat.

15. Schlussbestimmungen
 
Für Streitigkeiten zwischen den Parteien vereinbaren diese ausdrücklich die Anwendung deutschen Rechtes. Extrem Events kann nur an seinem Gerichtsstand (Amtsgericht Limburg) verklagt werden.

Vereinbarungen zwischen Extrem Events und dem Teilnehmer, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertragsinhalt abweichen, sind schriftlich zu treffen. Andernfalls sind sie unwirksam.


Extrem Events – Matthias Jeschke e.K.,
Diezer Straße 48, D-65549 Limburg, Germany           

 

Stand August 2008

 

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